27.03.2018

Neue Vorschriften 2018

MAP-Anträge vor Beginn der Baumaßnahme stellen

Wer seine Ölheizung mit einer neuen Solaranlage kombinieren und dafür die Fördermittel aus dem Marktanreizprogramm (MAP) in Anspruch nehmen möchte, muss den Antrag jetzt vor Beginn der Maßnahme stellen. Der Antrag muss beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegen, bevor der Handwerker beauftragt wurde. Die Planung der Solaranlage kann aber weiterhin erfolgen, bevor der Förderantrag gestellt wird.

Neuer Jahrgang für Altanlagen-Label

In Deutschland werden Heizgeräte, die älter als 15 Jahre sind, mit einem so genannten Effizienzlabel für Altanlagen versehen. Ab sofort betrifft das also alle Heizkessel mit Baujahr 2003 oder früher. Im Zuge der Feuerstättenschau vergibt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger das Altanlagenlabel, das dem Besitzer Aufschluss über die Effizienzklasse seiner alten Heizung geben und ihn motivieren soll, in moderne Heiztechnik zu investieren. Das Label ist für den Hausbesitzer kostenlos und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden.

Hochwasserschutz für Heizöltanks

Das Hochwasserschutzgesetz II ist am 5. Januar 2018 in Kraft getreten. Es schreibt unter anderem vor, dass Heizöltanks, die in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten installiert sind, innerhalb von fünf Jahren hochwassersicher nachgerüstet werden müssen (Stichtag 5. Januar 2023). Steht der Heizöltank in einem so genannten Risikogebiet, gilt eine Nachrüst-Frist von 15 Jahren. Wer seinen Heizöltank in einem Überschwemmungs- oder Risikogebiet erneuert, muss die Hochwassersicherung dabei sofort umsetzen. Darüber, ob ein Standort in einem Überschwemmungsoder Risikogebiet liegt, gibt die zuständige Behörde Auskunft.

Quelle: www.zukunftsheizen.de