08.06.2023

Bundeskabinett beschließt Energiegesetz

Bundeskabinett beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Eigentümer einer bestehenden Ölheizung können Ruhe bewahren.

Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Bereits bestehende Heizungen sind jedoch nicht betroffen.

Jetzige Eigentümer einer Ölheizung können Ruhe bewahren und die Entwicklungen beobachten, um die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Bestehende Heizungen können weiter betrieben und defekte Anlagen repariert werden.

Sie können Ihre Ölheizung somit also noch viele Jahre nutzen. Nur neu eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Viele Geräte sind bereits jetzt „Green-Fuels-ready“.

Wer beim Kauf von Produkten wie zum Beispiel einem Heizgerät, einem Tank und anderen Komponenten einer Ölanlage darauf achtet, dass diese das neue Label tragen, stellt damit sicher, dass diese Produkte für treibhausgasneutrale flüssige Brennstoffe und beliebige Mischungen mit fossilen flüssigen Brennstoffen geeignet sind.

 

Unsere Meinung zum Gebäudeenergiegesetz: Green-Fuels jetzt voranbringen!

Es kann nicht oft genug betont werden, dass nicht der Ölkessel im Betrieb die Emissionen verursacht, sondern der verwendete Brennstoff.

Eine ideologiegetriebene Technologiefeindlichkeit ist daher völlig sachfremd. Mit dem Einsatz nachhaltiger CO₂-neutraler flüssiger Brennstoffe könnte man deshalb nicht nur die bestehenden über fünf Millionen Ölheizungen auf Klimakurs bringen, sondern auch künftig eine Möglichkeit schaffen, um Ökologie und Ökonomie im Gebäudebestand optimal zu verbinden. Teure Umstellungsprogramme könnten vermieden werden und der Strombedarf würde nicht zusätzlich durch Millionen an neuen Wärmepumpen nach oben getrieben.

Hinzu kommt: Da erneuerbare Bestandteile keiner CO₂-Abgabe unterliegen (sollten), sinken ihre Kosten bei einem Markthochlauf und einem immer höheren Beimischungsanteil perspektivisch immer weiter in Richtung des heute noch überwiegend genutzten fossilen Heizöls.

Es würde also im Wärmemarkt einen ähnlichen Effekt geben wie an der Tankstelle: wie bei E-Fuels so auch bei Green-Fuels. Die Politik muss daher den Weg für einen uneingeschränkten Markthochlauf von Green-Fuels freimachen und diese in die 1. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) aufnehmen.

Als Eigentümer einer Öl-Heizung sollten Sie in Ruhe abwarten und in keinerlei Hektik verfallen. Sie können Ihre vorhandene Heizung weiterbetreiben und modernisieren, wenn dadurch der Heizölverbrauch reduziert wird.