08.03.2017

Klare Regeln beim Neubau

Energiesparverordnung: Brennwerttechnologie für Effizienz im Neubau

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzes im Gebäudebereich. Sie legt fest, wie viel Heizenergie ein Gebäude maximal benötigen darf. Die EnEV gilt für Neubauten, bei einem Besitzerwechsel, und bei größeren Modernisierungen. Durch eine regelmäßige Verschärfung der EnEV-Vorgaben soll der Energiebedarf von Gebäuden immer weiter gesenkt werden – um die energiepolitischen Ziele durchzusetzen.

Bei Neubauten wird anhand eines Referenzgebäudes festgelegt, wie energieeffizient das geplante Haus mindestens sein muss. Konkret heißt das: Ein Haus, das 2016 errichtet wurde, darf 25 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen als ein Haus, das nach den 2015 gültigen Mindestwerten gebaut wurde. Experten empfehlen, nicht auf Mindeststandards zu setzen, sondern mit einem Blick auf neue Verordnungen ab 2017 gleich energetisch höherwertig zu bauen. Dabei können die Bauherren entscheiden, welche Heiztechnologie, Energieträger und Baumaterialien zum Einsatz kommen. Die neueste Generation von Öl-Brennwertheizungen macht das Heizen umweltschonend und effizient. Die im Heizöl enthaltene Energie wird nahezu verlustfrei in Wärme umgewandelt.