16.09.2025

Agrardiesel-Rückvergütung gilt jetzt auch für HVO100

Die Zollverwaltung hat klargestellt, dass die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 57 EnergieStG) ab sofort auch für den Einsatz von HVO100 (Hydrotreated Vegetable Oil) gelten kann. Damit wird dieser nachhaltige Kraftstoff nicht nur ökologisch, sondern auch steuerlich begünstigt.

Wesentliche Punkte:

  • Begünstigt sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Imkereien, Teichwirtschaften, Wanderschäfereien sowie bestimmte Lohnunternehmen und Genossenschaften.

  • Die Steuerentlastung wird nur gewährt, wenn HVO100 die Anforderungen erfüllt, die im EnergieStG für Gasöl definiert sind.

  • Voraussetzung ist, dass der Kraftstoff in land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingesetzt wird, die für die Steuerentlastung anerkannt sind.

Weitere Informationen sowie die detaillierten Voraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Zollseite