03.11.2020

Das Klimapaket der Bundesregierung

Zum Klimapaket der Bundesregierung gehört auch das Gebäudeenergiegesetz. Verschiedenste Berichterstattungen der letzten Wochen waren falsch oder zumindest irreführend.

Fakt ist, dass bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- bzw. Brennwerttechnik auch über das Jahr 2025 hinaus betrieben werden dürfen. Sie können also entspannt bleiben.

Für Ölheizungsbetreiber, die eine Modernisierung mit einem Öl-Brennwertkessel planen, bleibt diese bis 2025 auch ohne die Einbindung regenerativer Energien erlaubt. Danach ist eine Kombination mit erneuerbaren Energien als Hybridheizung möglich. Für die Einbindung erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Solarenergie, gibt es nach wie vor staatliche Fördermittel.

Auch moderne Ölheizungen haben durch den Einsatz zunehmend treibhausgasneutraler Brennstoffe eine klimaneutrale Perspektive.
Der Deutsche Bundestag hat am 08.10.2020 der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zugestimmt. Damit ist jetzt die gesetzliche Grundlage geschaffen worden, mit der das nationale Brennstoff-Emissionshandelssystem im kommenden Jahr starten kann.
Zunächst wird ab dem 01.01.2021 ein Betrag von 25 Euro pro Tonne CO2-Emission fällig. Diesem hat auch der Bundesrat am 09.10.2020 zugestimmt.

Das bedeutet für den Verbraucher, dass z. B. für Heizöl im Jahr 2021 ein CO2-Preisaufschlag von 6,69 Cent (zzgl. Mehrwertsteuer) pro Liter erhoben wird. Die derzeit niedrigen Heizölpreise, der kommende CO2-Preisaufschlag und die bis voraussichtlich zum 31.12.2020 auf 16 Prozent ermäßigte Mehrwertsteuer sind für Sie als Verbraucher sicherlich ein Anreiz, Ihren Tank zu füllen.

Beachten Sie bitte, dass die Lieferung bis zum 31.12.2020 erfolgt sein muss. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig zu bestellen!