03.11.2020

Interview mit Hans-Dieter Strodtmann

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Es führt bisherige Regelungen zusammen und berücksichtigt Inhalte aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung. Für Häuser mit einer Ölheizung gibt es darin neue Bestimmungen.

Was ist für mich als Betreiber einer Ölheizung zu beachten?
Ein ganz wichtiger Punkt: Bestehende Ölheizungen dürfen weiter betrieben und modernisiert werden. Es gibt kein Ölheizungsverbot, lediglich eine Zusammenführung bestehender und neuer Auflagen, die Eigentümer zu berücksichtigen haben.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Heizungsanlage modernisieren möchte?
Bis einschließlich 2025 können Sie Ihre bestehende Heizungsanlage auch ohne weitere Maßnahmen gegen ein modernes Öl-Brennwertgerät austauschen.

Und dann?
Auch nach 2025 dürfen Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden.

Wie könnte das aussehen?
Das könnten zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Lohnt sich eine Modernisierung?
Für Gebäude mit einer Ölheizung ist der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts oftmals die günstigste Option. Der Heizölbedarf kann so gegenüber einem alten Kessel deutlich reduziert werden. Die direkte Einbindung erneuerbarer Energien, etwa in Form einer Solaranlage, hilft dabei, die CO2-Emissionen des Eigenheims weiter zu verringern.

Gibt es noch Förderprogramme?
Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solaranlage, mit 30 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich gibt es auch immer wieder nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern. Und die erneuerbaren Energien, wie Solaranlagen, können auch unabhängig von der eigentlichen Heizungsmodernisierung in einem zweiten Schritt integriert werden.

Wie läuft das mit der CO2-Bepreisung und warum werden fossile Energieträger wie Erdgas und Heizöl dadurch teurer?
Bund und Länder einigten sich im Vermittlungsausschuss darauf, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro je Tonne festzulegen. Das ist jetzt auch vom Bundesrat bestätigt worden. Danach steigt der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro je Tonne im Jahr 2025 an.

Ein guter Grund, den Tank zum Jahresende noch einmal aufzufüllen, oder?
Für jeden Verbraucher, der mehr als eintausend Liter Heizöl tanken kann, wird sich das auf jeden Fall lohnen. Bei kleineren Mengen sollte man sich das gut überlegen. Es ist gut möglich, dass der Heizölpreis auch im nächsten Jahr nicht sonderlich ansteigt. Berücksichtigt
man den Mindermengenzuschlag bei Lieferungen von weniger als eintausend Litern, so kann der Vorteil dadurch auch schnell wieder weg sein.

Dann ist demnächst ja sicher viel los?
Davon gehen wir aus. Ausschlaggebend für die Entstehung der Steuer ist das Lieferdatum. Das bedeutet, dass alles was ab dem 01.01.2021 ausgeliefert wird, von der CO2-Steuer betroffen ist. Deswegen sollte man spätestens Ende November 2020 bestellen, damit man frühzeitig alles unter Dach und Fach gebracht hat.