Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat am 24.2.2026 Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Es dient dazu, das "Heizungsgesetz" (korrekte Bezeichnung: Gebäudeenergiegesetz »GEG 2024) abzuschaffen. Für Sie als Hausbesitzer bedeutet das: Sie können künftig selbst entscheiden, wie Sie Ihr Zuhause effizient und klimafreundlich heizen.
Technologieoffener Klimaschutz im Wärmemarkt
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Abschaffung der starren 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Eigentümer sollen künftig selbst entscheiden können, welche Heiztechnik für ihr Gebäude wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.
Damit rückt ein technologieoffener Ansatz in den Mittelpunkt der Wärmepolitik. Neben Wärmepumpen können weiterhin Öl- und Gasheizungen genutzt werden – vorausgesetzt, sie verwenden anteilig klimafreundliche Brennstoffe.
Erneuerbare Flüssigbrennstoffe sollen stärker genutzt werden
Für neue oder modernisierte Ölheizungen plant die Politik einen schrittweisen Anteil erneuerbarer Brennstoffe. Ab 2029 soll zunächst ein Mindestanteil von etwa 10 % gelten. Dieser Anteil soll in den folgenden Jahren weiter steigen.
Das Ziel: CO₂-Emissionen im Wärmemarkt senken, ohne Millionen funktionierende Heizsysteme frühzeitig austauschen zu müssen. Gerade im Gebäudebestand kann dieser Ansatz eine wichtige Rolle spielen.
Besonders wichtig für den Gebäudebestand
In Deutschland sind noch über fünf Millionen Ölheizungen im Einsatz – viele davon in ländlichen Regionen. Für diese Gebäude sind Lösungen gefragt, die technisch machbar und finanziell tragbar bleiben.
Erneuerbare Flüssigbrennstoffe wie HVO oder Bio-Heizöl können hier eine Brücke bilden. Sie lassen sich in vielen bestehenden Anlagen nutzen und ermöglichen eine schrittweise Reduzierung der CO₂-Emissionen.
Planungssicherheit für Eigentümer und Energiehandel
Die neuen Regeln schaffen mehr Planungssicherheit:
Hausbesitzer können Investitionen in neue Heizungen besser kalkulieren, und der Energiehandel erhält Orientierung durch einen Transformationspfad mit steigenden Anteilen erneuerbarer Brennstoffe.
Hinweis / Quelle:
Dieser Beitrag basiert auf Informationen aus der Branchenpublikation UNITI inside (Ausgabe 01/2026) sowie öffentlich diskutierten Eckpunkten zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Text wurde redaktionell zusammengefasst und neu formuliert.
Zeitplan zum neuen Heizungsgesetz 2026
Eckpunkte beschlossen: Februar 2026
Gesetzentwurf im Kabinett: bis Ostern 2026
Geplantes Inkrafttreten: 01.07.2026
Evaluierung der Regelungen: 2030
Kurz für Hausbesitzer:
65-%-Vorgabe entfällt
Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt
Bestehende Heizungen können weiter genutzt werden
Bio- und Grüngasquoten steigen bis 2040 schrittweise
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